Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Mietvoraussetzungen
Zur Anmietung von PA-Anlagen, DJ-Racks und Zubehör sind alle Personen berechtigt, sofern sie das 18. Lebensjahr erreicht haben. Der Vermieter behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen die Vermietung zu verweigern. Bei Neukunden wird um Vorlage des Personalausweises gebeten, um die Daten auf dem Mietvertrag zu verifizieren.
2. Mietanfragen
Mietanfragen sind nicht bindend sowohl der Mieter als auch der Vermieter können ohne Angabe von Gründen von der Vermietung zurücktreten solange noch kein Vertrag unterzeichnet wurde. Bei Anlieferung hat eine Absage vor Fahrtantritt zu erfolgen, andernfalls werden die tatsächlich angefallenen Fahrtkosten in Rechnung gestellt. Sollten Sie eine verbindliche Mietanfrage wünschen, muss zuvor ein schriftlicher Vertrag zustande kommen, den beide Parteien zu unterschreiben haben. Dies kann per Post oder Fax geschehen.
3. Transport, Gefahrenübergang
Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Mieter über, sobald dieser die Räume des Vermieters verlassen hat. Werden Anlieferung und Abholung vereinbart, so erfolgt dies grundsätzlich auf Kosten des Kunden. Bei Anlieferung geht die Gefahr ab dem Moment der selbständigen Nutzung auf den Mieter über.
4. Kaution
Kautionen werden dem Mieter nach Wiedereingang der Mietgegenstände inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Gibt der Mieter die Mietware defekt zurück, so kann der Vermieter die Kaution zunächst einbehalten und die defekten Mietgegenstände reparieren lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur die Mietgegenstände durch den Erwerb von Neuware ersetzen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet.
5. Mietverträge
Bei sämtlichen Mietobjekten (PA-Anlagen, usw.) bleiben die gesamten Mietgegenstände (Kabel, etc.) Eigentum des Vermieters. Der Mietgegenstand wird vor der Übergabe sorgfältig auf Mängel überprüft und in einwandfreiem Zustand übergeben. Der Kunde ist verpflichtet mit dem Mietgegenstand sorgfältig umzugehen. Er haftet für aufkommende Schäden oder Diebstahl. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten, so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter mögliche Schäden zu ersetzen, sollte ein Folgeauftrag dadurch nicht zustande kommen.
6. Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung und endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt. Es sei denn, für Startzeit und/oder Endzeit wurde nachträglich eine andere Absprache getroffen. Die Mietgegenstände sind, inkl. Zubehör, zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Vermieter wird die Geräte nach der Rückgabe auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen. Wird ein einfacher Schaden festgestellt (z.B. Bruch eines Plastikteils) hält sich der Vermieter eine Erstattung offen. Dadurch anfallende Reparaturkosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Wird die verabredete Rückgabezeit nicht eingehalten (über 1 Stunde Verspätung), so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert. Hintergrund ist der, dass am selben Tag ein weiterer Mieter den Mietgegenstand benötigen könnte oder das der Vermieter andere Folgetermine wahrzunehmen hat.
7. Storno
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch bei dem Kunden Veranstaltungen umgeplant werden müssen oder ausfallen können, gewährt music4cologne seinen Kunden bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholungszeitpunkt eine kostenfreie Stornierung. Danach erfolgen die nachstehenden Stornogebühren.
music4cologne erhebt bei einem Vertragsrücktritt durch den Kunden pauschalierte Stornogebühren. Die Stornogebühren bei einem Vertragsrücktritt decken entstehenden Schaden wie entgangenen Gewinn, Verwaltungsaufwand, usw. ab und basieren auf Erfahrungswerten. Die Stornogebühren betragen bei einem Rücktritt zwischen 24 und 12 Stunden vor der vereinbarten Abholung 50% der Bestellsumme gemäß Auftragsbestätigung (Mietkosten zzgl. Nebenleistungen). Ein Rücktritt unter 12 Stunden vor der Abholung wird mit 80% der Bestellsumme in Rechnung gestellt. Der Rücktritt vom Vertrag ist zwingend schriftlich zu erklären.
8. Mängel
Mängel an den Geräten sind dem Vermieter unverzüglich ab Erhalt mitzuteilen. Dem Vermieter ist umgehend Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgegenständen zu beheben oder andere, gleichartige Mietgegenstände zur Verfügung zu stellen. Kann der Vermieter dem Mieter keinen gleichartigen Mietgegenstand zur Verfügung stellen besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, es werden lediglich der Mietpreis und die Kaution zurückerstattet. Im Falle fehlender oder verspäteter Mängelrügen sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
9. Haftungsausschluss
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Mietgegenstand beim Mieter entstehen könnten (achten Sie darauf, dass die Öffnungen des Lüfters am Bass IMMER frei sind! Sonst besteht erhöhte Überhitzungsgefahr mit evtl. Brandgefahr).
10. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Die Übernahme des Gerätes durch den Mieter – mit Demonstration der Gerätefunktion durch den Vermieter – gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes. Der Mieter haftet für den Verlust und jeden Schaden der während der Mietdauer entsteht. Bei Verlust, Beschädigung oder Manipulation an der Mietsache, insb. Unkenntlichmachung der Seriennummern, Veränderungen am Zählwerk, hat der Vermieter unabhängig von der Höhe des Schadens, Anspruch auf die Wiederbeschaffungskosten (Wiederbeschaffungspreis) der Mietsache. Der Mieter haftet ebenfalls für abhanden gekommenes Zubehör zum Preis der Neubeschaffung. Lampenschäden gehen nicht zu Lasten des Mieters.
11. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben bar am Anfang der Mietzeit zu erfolgen. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Im Falle von Kleinstbeschädigungen gilt der unter dem Punkt Mietzeit beschriebene Vorgang.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsordnung und Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Köln. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter gilt deutsches Recht. Nebenabsprachen binden nur nach schriftlicher Bestätigung. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen, sie werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Für nachträglich erforderlich werdenden Vereinbarungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, ist ein schriftlicher Ergänzungsvertrag zu schließen. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder nur teilweise wirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Stand: März 2012